Haus Isartal

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AGB


Sehr geehrter Gast,

wir freuen uns über Ihr Interesse an der Buchung einer Unterkunft in unserem Hause. Im Falle des Zustandekommens eines Gastaufnahmevertrages werden wir als Gastgeber, alles uns Mögliche tun, um Ihren Aufenthalt so angenehm wie möglich zu gestalten.

Hierzu tragen auch klare rechtliche Vereinbarungen über Ihre Rechte und Pflichten als Gast und Gastgeber bei, die mit Ihnen in nachfolgenden
Gastaufnahmebedingungen getroffen werden sollen. Diese werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des im Buchungsfall zwischen Ihnen und uns als Gastgeber zu Stande kommenden Gastaufnahmevertrages. Bitte lesen Sie diese Gastaufnahmebedingungen daher vor Ihrer Buchung sorgfältig durch.

1. Für Vertragsschluss gilt: 
a) Grundlage des Angebots des Gastgebers und der Buchung des Gastes ist die Beschreibung der Unterkunft.
b)  Entsprechend den gesetzlichen Verpflichtungen wird der Gast darauf hingewiesen, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 312g Abs. 2 Satz 1 Ziff. 9 BGB) bei Gastaufnahmeverträgen, die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunkdienst versendete Nachrichten) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Regelungen über die Nicht-Inanspruchnahme von Mietleistungen (§ 537 BGB) gelten.

2. Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per EMail, per Anfrageformular oder per Telefax erfolgt, gilt:
a) Mit der Buchung bietet der Gast dem Gastgeber den Abschluss des Gastaufnahmevertrages verbindlich an.
b) Der Vertrag kommt mit der Zusage der Annahmeerklärung des Gastgebers (Buchungsbestätigung) beim Gast zustande. Sie bedarf keiner Form, so dass auch mündliche und telefonische Bestätigungen für den Gast und den Gastgeber rechtsverbindlich sind. Im Regelfall wird nach einer mündlichen Vereinbarung eine schriftliche gegenseitige Buchungsbestätigung folgen. 

3.Reservierungen
a) Unverbindliche Reservierungen, die zum kostenlosen Rücktritt
berechtigen, sind nur bei entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung
mit dem Gastgeber möglich.
b) Ist eine unverbindliche Reservierung vereinbart, so hat der Gast
bis zum vereinbarten Zeitpunkt dem Gastgeber Mitteilung zu machen,
ob die Reservierung als verbindliche Buchung behandelt werden soll oder nicht. Geschieht dies nicht, entfällt die Reservierung ohne weitere Benachrichtigungspflicht des Gastgebers. Erfolgt die Mitteilung über eine Zu- oder Absage, so wird die Buchung oder Stornierung verbindlich.

4. Preise und Leistungen
a) Die in der Buchungsgrundlage angegebenen Preise sind Endpreise und
schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer und alle Nebenkosten ein, soweit nichts anderes angegeben. Gesondert anfallen und ausgewiesen sind Kurbeitrag/Kurtaxe sowie Entgelte für Wahl- und Zusatzleistungen.
b) Die vom Gastgeber verpflichtenden Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung, also den Angaben zur Unterkunft und den Leistungen des Gastgebers.

5.Zahlung
a) Die Fälligkeit der Bezahlung richtet sich nach der zwischen dem Gast und dem Gastgeber getroffenen und in der Buchungsbestätigung vermerkten Vereinbarung. 
b) Es sind nicht möglich: Zahlungen in Fremdwährungen, Kreditkarten- zahlungen oder Überweisung nach Anreise.
c) Erfolgt durch den Gast eine vereinbarte Bezahlung trotz einer Mahnung des Gastgebers mit angemessener Fristsetzung nicht oder nicht vollständig innerhalb der angegebenen Frist, so ist der Gastgeber, soweit er selbst zur Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit ist, berechtigt den Gastaufnahmevertrag zu stornieren, bzw. entstehende Ausfallkosten zu berechnen, notfalls rechtliche Schritte dazu zu unternehmen.

6. An- und Abreise
a) Der Gastgeber hat die Unterkunft zum vereinbarten Zeitpunkt zur Verfügung zu stellen. Andernfalls kann er sich schadensersatzpflichtig machen.
b) Die Anreise des Gastes hat zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne
besondere Vereinbarung spätestens bis 18:00 Uhr zu erfolgen. Bei späterer
Anreise ist der Gast verpflichtet, dem Gastgeber den späteren Anreisezeit-punkt, oder die Anreise erst an Folgetagen, rechtzeitig mitzuteilen. 
c) Erfolgt eine fristgerechte Mitteilung nicht, ist der Gastgeber berechtigt, die Unterkunft anderweitig zu belegen. Für die Zeit der Nichtbelegung gelten die Bestimmungen in Ziff. 7 entsprechend.
d) Teilt der Gast eine spätere Ankunft mit, so hat der Gast die vereinbarte Vergütung, abzüglich ersparter Aufwendungen nach Ziff. 7 auch für die nicht in Anspruch genommene Belegungszeit zu bezahlen.
e) Die Freimachung der Unterkunft durch den Gast hat zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne besondere Vereinbarung spätestens bis 9.30 Uhr des Abreisetages zu erfolgen. Bei nicht fristgemäßer Räumung der
Unterkunft kann der Gastgeber eine entsprechende Mehrvergütung verlangen. 

7.Rücktritt und Nichtanreise
a) Im Falle des Rücktritts oder der Nichtanreise des Gastes bleibt der Anspruch des Gastgebers auf Bezahlung des vereinbarten Aufenthaltspreises ein-schließlich der Entgelte für Zusatzleistungen bestehen. 
b) Der Gastgeber hat sich im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäftsbetriebes, ohne Verpflichtung zu besonderen Anstrengungen und unter Berücksichtigung des besonderen Charakters der gebuchten Unterkunft um eine anderweitige Verwendung der Unterkunft zu bemühen.
c) Soweit dem Gastgeber für den vom Gast gebuchten Zeitraum eine ander-weitige Belegung möglich ist, wird er den Teil an ersparten Auskosten für Aufwendungen nicht anrechnen. 
d) Nach den von der Rechtsprechung anerkannten Prozentsätzen für
die Bemessung ersparter Aufwendungen, ist der Gast verpflichtet an den Gastgeber folgenden Betrag zu bezahlen, jeweils bezogen auf den gesamten Preis der Unterkunftsleistungen (einschließlich aller Nebenkosten), jedoch ohne Berücksichtigung von Kurbeiträgen, das bei Ferienwohnungen ohne Verpflegung 90% der Gesamtkosten betragen. 
e) Es bleibt dem Gast ausdrücklich vorbehalten, dem Gastgeber
nachzuweisen, dass die ersparten Aufwendungen wesentlich höher
sind, als die vorstehend berücksichtigten Abzüge, bzw. dass eine
anderweitige Verwendung der Unterkunftsleistungen oder sonstigen
Leistungen stattgefunden hat. Im Falle eines solchen Nachweises ist
der Gast nur verpflichtet, den entsprechend geringeren Betrag zu
bezahlen.
f) Dem Gast wird der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung dringend empfohlen.
g) Die Rücktrittserklärung ist bei allen Buchungen direkt an den
Gastgeber zu richten, empfohlen in schriftlicher Textform.

8. Pflichten von Gast und Gastgeber
a) Der Gast ist verpflichtet, die Unterkunft und ihre Einrichtungen sowie alle Einrichtungen des Gastgebers nur bestimmungsgemäß, und insgesamt pfleglich zu behandeln.
b) Der Gast ist verpflichtet, eine Haus- oder Hofordnung, auf die Hinweise bestehen, zu beachten und einzuhalten. 
c) Der Gast ist verpflichtet, die Unterkunft und deren Einrichtungen beim Bezug zu überprüfen und erkennbare Mängel oder Schäden unverzüglich mitzuteilen.
d)  Der Gast ist verpflichtet, dem Gastgeber auftretende Mängel und
Störungen unverzüglich anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Unterbleibt dies schuldhaft, können Ansprüche des Gastes ganz oder teilweise entfallen.
e) Der Gast kann den Vertrag nur bei erheblichen Mängeln oder Störungen kündigen. Der Gast hat dem Gastgeber zuvor im Rahmen der Mängelanzeige eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen. Eine Kündigung ist dann möglich, wenn eine Abhilfe unmöglich ist, vom Gastgeber verweigert wird oder im Einvernehmen mit dem Gastgeber stattfindet.
f) Der Gastgeber kann den Gastaufnahmevertrag ohne Einhaltung
einer Frist kündigen, wenn der Gast ungeachtet einer Abmahnung des
Gastgebers den Betrieb, bzw. die Durchführung des Aufenthalts nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Gastgeber, so gelten für den Zahlungsanspruch des Gastgebers die Bestimmungen in Ziffer 7. entsprechend.
g) Eine Mitnahme und Unterbringung von Haustieren in der Unterkunft ist nur im Falle einer ausdrücklichen diesbezüglichen Vereinbarung zulässig. Der Gast ist im Rahmen solcher Vereinbarungen zu wahrheitsgemäßen Angaben über Art und Größe verpflichtet. Verstöße hiergegen können den Gastgeber zur außerordentlichen Kündigung des Gastaufnahmevertrags berechtigen.

9. Haftungsbeschränkung
a) Die Haftung des Gastgebers aus dem Gastaufnahmevertrag nach
§ 536a BGB für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit resultieren, ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Gastgebers oder eines der gesetzlichen Vertreter des Gastgebers beruht.
b) Die eventuelle Gastwirtshaftung des Gastgebers für eingebrachte
Sachen gemäß §§ 701 ff. BGB bleibt durch diese Regelung unberührt.
c) Der Gastgeber haftet nicht für Leistungsstörungen von Fremdleistungen. 

10. Alternative Streitbeilegung; Rechtswahl und Gerichtsstand
a) Der Gastgeber weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucher-streitbeilegung darauf hin, dass er derzeit nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern die Teilnahme an einer Einrichtung zur Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Gastaufnahmebedingungen für den Gastgeber verpflichtend würde, wird der Gast hierüber in geeigneter Form informiert. Für alle Gastaufnahmeverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, wird auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform ec.europa.eu/consumers/odr/ hingewiesen.
b) Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Gastgeber und dem Gast findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Entsprechendes gilt für das sonstige Rechtsverhältnis. Ausschließlicher Gerichtsstand ist 
Garmisch-Partenkirchen.
c) Für Klagen gegen Gäste, die Kaufleute, juristische
Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind,
die ihren Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im
Ausland haben, oder deren Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlicher
Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als
Gerichtsstand der Sitz des Gastgebers vereinbart.
d) Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn und insoweit auf den Vertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen der Europäischen Union oder andere internationale Bestimmungen anwendbar sind.